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   BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84   

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https://dejure.org/1987,7164
BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84 (https://dejure.org/1987,7164)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1987 - IX R 59/84 (https://dejure.org/1987,7164)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1987 - IX R 59/84 (https://dejure.org/1987,7164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen fehlender Anerkennung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als abzugsfähige Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73

    Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84
    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung in BFHE 119, 156, BStBl II 1976, 560 beruft, verkennt er, daß dieses Urteil die Frage betraf, ob - was der Abzug als Betriebsausgaben erfordert - die Unterschlagung von vereinnahmten Honoraren durch Angestellte ein betrieblicher Vorfall ist.
  • BFH, 09.09.1980 - VIII R 44/78

    Einkommensteuer - Konkurs - Hausbau

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. September 1980 VIII R 44/78 (BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418) beantragte der Kläger die Änderung des Einkommensteuerbescheides 1978 und den Abzug der unberücksichtigt gebliebenen Werbungskosten von 17 876 DM bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
  • BFH, 24.03.1987 - IX R 31/84

    Beweissicherungsverfahren - Konkurs - Herstellungskosten - Gebäude -

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84
    Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf seine Entscheidung vom heutigen Tag IX R 31/84, von der ein retuschierter Abdruck beigefügt ist.
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 22/85

    Auslegung eines Einspruchsschreibens gegen Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84
    Es hätte die Klage der Klägerin wegen fehlenden Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO), dessen Abschluß eine vom Revisionsgericht auch ohne Rüge zu prüfende Prozeßvoraussetzung ist, als unzulässig abweisen müssen, weil der Bescheid vom 11. September 1981 nur an den Kläger gerichtet war, dieser Einspruch eingelegt hat und die Einspruchsentscheidung nur ihm gegenüber ergangen ist (vgl. Urteil des Senats vom 24. September 1985 IX R 22/85, BFH / NV 1986, 733).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    In Zahlungen, die vom Architekten unterschlagen wurden, hat der IX. Senat ebenfalls Herstellungskosten des Bauwerks gesehen (Urteil vom 24. März 1987 IX R 59/84, BFH/NV 1988, 23).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 300/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Konkurs - Bauunternehmer -

    Der IX. Senat hat seine Auffassung in einer weiteren Entscheidung zu einem gleichartigen Sachverhalt bestätigt (Urteil vom 24. März 1987 IX R 61/84, nicht veröffentlicht - NV -) und darüber hinaus auch im Konkurs des Bauunternehmers angefallene Gerichts- und Anwaltskosten des Bestellers zu den Herstellungskosten gerechnet (Urteile vom 24. März 1987 IX R 28/86, NV; vom 24. März 1987 IX R 39/86, BFH/NV 1987, 763); er hat auch in Zahlungen, die vom Architekten unterschlagen wurden, Herstellungskosten des Bauwerks gesehen (Urteil vom 24. März 1987 IX R 59/84, BFH/NV 1988, 23).
  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

    Es ist nur vom Kläger und nicht von der Klägerin Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 14. Oktober 2010 eingelegt worden, so dass dieser Bescheid daher ihr gegenüber bestandskräftig geworden ist (BFH-Beschl. v. 20. Januar 1972 I B 51/68, BStBl II 1972, 287; Urt. v. 24. September 1985 IX R 22/85, BFH/NV 1986, 733; Urt. v. 24. März 1987 IX R 59/84, BFH/NV 1988, 23).

    Auch ist die Klägerin nicht beschwert, da mit der Einspruchsentscheidung der Beklagte allein über den Rechtsbehelf des Klägers entschieden hat (BFH-Urt. v. 24. September 1985 IX R 22/85, BFH/NV 1986, 733; Urt. v. 24. März 1987 IX R 59/84, BFH/NV 1988, 23).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch für Ehegatten (vgl. etwa BFH/NV 1988, S. 23, 24).
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